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Weitere Leistungen

Das können wir noch für Sie tun
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Beweissicherung beim Nachbargebäude

Sie bauen neu und wollen verhindern, dass Ihr Nachbar plötzlich seine Immobilie auf Ihre Kosten sanieren lassen will? Dann können wir im Vorfeld der Bautätigkeiten dort eine Beweissicherung durchführen. Wir dokumentieren sämtliche vorhandenen Schäden sowie Risse (am Nachbargebäude) und dokumentieren sie. Hierdurch haben Sie den Nachweis welche Schäden oder Risse schon vor Ihrer Bautätigkeit vorhanden waren und somit nicht durch Ihr Bau-Projekt verursacht wurden.

Auch bei geschädigten Mietwohnungen (z.B. Mietnomanden) bieten wir Beweissicherungen an.

Die Preise sind abhängig vom Umfang des Auftrages. Gerne beraten wir sie gratis vorab. Jetzt Termin vereinbaren.

Versicherungsschäden bewerten

Ob Sturmschaden, Leitungswasser- oder KFZ Anprall – als zertifizierte Sachverständige für Versicherungsschäden wickeln wir für Sie den Schaden mit ihrer Versicherung ab: Ortstermin, Gutachtenerstellung mit Kostenschätzung und Freigabe Empfehlung. Die Kosten für diesen Service werden i.d.R. von der Versicherung getragen und sind abhängig vom Umfang und der Komplexität des Falles.

Gerne beraten wir sie gratis vorab. Jetzt Termin vereinbaren.

Wohnflächenberechnung & Aufmaß

Durch die neue Grundsteuerreform müssen Sie Ihre Wohnfläche beim Finanzamt angeben! Durch unsere Aufmaß-Service vor Ort und die Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung erlangen Sie Sicherheit über die anzugebende Wohnfläche.

Preise: Wohnflächenberechnung ohne Ortstermin anhand von den Plänen 199 €.

Wohnflächenberechnung inkl. Ortstermin mit Aufmaß-Service 699 €.

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Erstellung von Energiebedarfsausweisen

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Nicht jeder Hausbesitzer hat die Wahl.

Wer braucht was? Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Bedarfsorientierter Ausweis
Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben. Wir errechnen auf Basis verschiedener Angaben (u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems) den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes.

Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch benötigt wird – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Ausweis
Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann wahlweise auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Preis 250 €.

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