Bauschadenbewertung
Der Ursache auf den Grund gehen - Bauschäden und die Schadenursache Jetzt Termin vereinbaren 06182 8219 395Bauschäden und Schadenursache
Nicht immer lassen sich die Ursachen der Schäden einfach erkennen und zuordnen. Zur Vermeidung von Folgeschäden ist in Schadensfällen schnelles sowie sachkundiges Handeln gefragt.
Liegen mangelhafte Handwerksleistungen dem Bauschaden zugrunde, so kann der Handwerker nach erfolgreicher Beweissicherung zur Nachbesserung oder zum Schadenersatz aufgefordert werden. Ausschlaggebend ist es, die Schadensursache korrekt zu analysieren und den Schaden gerichtsfest zu dokumentieren.
Am Anfang steht der gemeinsame Ortstermin und das Beratungsgespräch.
Als anerkannte Baugutachter und Bausachverständige verfügen wir über die notwendige Kompetenz, Erfahrung und Messtechnik, um Ursachen zu erkennen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Manche Schäden sind verdeckt und kommen erst durch eine sogenannte Bauteilöffnung ans Licht. Aber nicht immer muss hier massiv (Bauteil zerstörend) vorgegangen werden. Oftmals kann durch moderne Messtechnik zerstörungsfrei die Ursache ermittelt werden.
Der Baugutachter analysiert für Sie vor Ort die Schadensursache, beurteilt den Bauschaden, fotodokumentiert und nennt Ihnen kostengünstige Möglichkeiten, um den vorliegenden Bauschaden zu beseitigen. Weitere Folgeschäden und – kosten werden so vermieden.
Rund um versorgt – Das Bauschadengutachten
Optional fertigen wir Ihnen als Bausachverständige einen Sachverständigenbericht oder Bauschadengutachten an, dass die Schadensursache und eine Kostenschätzung für eine effektive Schadenbeseitigung beinhaltet. Falls labortechnische Untersuchungen erforderlich sind, haben wir kompetente Partnerinstitute in allen Disziplinen. Die Auswertungen können in das Bauschadengutachten aufgenommen werden.
Bauschadenbewertung
zum Festpreis- Honorarpauschale für den Ortstermin zur Bauschadenbegutachtung durch einen qualifizierten Bausachverständigen, inklusive mündlicher Vor-Ort-Beratung
- *Der Festpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Wohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen.
- Sachverständigenbericht oder Gutachten mit fotografischer und schriftlicher Dokumentation der Feststellungen 159,00 €/Std. Alle Preisangaben sind inkl. Mwst.
- Gratis Beratungsgespräch. Jetzt anrufen.
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